Alles zur Mitgliederver-sammlung 2025

Alle Infos zur Mitgliederversammlung des TCG am 27.3.2025 im Gasthaus Sonne in Wildtal.

Der Tennisclub Gundelfingen startet mit Schwung ins Jahr 2025

Am 27. März 2025 von 20-22 Uhr fand die jährliche Mitgliederversammlung des Tennisclubs Gundelfingen (TCG) im Gasthaus Sonne in Wildtal statt. Mit knapp 50 Mitgliedern war der Saal sehr gut gefüllt.

In den Berichten der Vorstände wurde auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückgeblickt. Dank der Konsolidierung über die letzten Jahre konnte die finanzielle Lage des Clubs deutlich verbessert werden. Für 2025 stehen nun Investitionen in die Modernisierung der Vereinsanlage an, darunter die überfällige Erneuerung der Heizungsanlage. Da die Zusammenarbeit mit der bisherigen Wirtin nicht wie erhofft funktionierte, wird der TCG künftig auf Selbstbewirtung setzen. Bereits jetzt gibt es viele Ideen aus der Mitgliedschaft, um die Umsetzung zu gestalten. Sportlich gibt es ebenfalls Grund zur Freude: Für die kommende Saison werden drei neue Teams an den Medenspielen teilnehmen. Besonders positiv ist auch die Entwicklung im Jugendbereich, die durch Kooperationen mit Schulen vorangetrieben wird. Alle Vorstände wurden durch die anwesenden Mitglieder und Kassenprüfer einstimmig entlastet.

Ein wichtiger Punkt der Versammlung war die Verabschiedung einer Satzungsänderung, die ein neues Vorstandsmodell mit mehreren Vorstandsvorsitzenden ermöglicht, um Tätigkeiten und Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen zu können. Bei den anschließenden Wahlen wurde das neue Vorstandsteam gewählt. Brigitte Stendel-Ehls, Steffi Tintelot, Michael Nielen, Andreas Romankiewicz und Christian Rückert übernehmen als Vorstandsvorsitzende die Leitung des Clubs. In ihren Ämtern bestätigt wurden Kassenwartin Kathleen Fischer-Topfstedt, die beiden Sportwartinnen Barbara Kornmeier und Irmi Fischer, Jugendwart Detlef Bednar, Anlagenwart Frank Topfstedt sowie Digitalwart Gero Hoffmann. Zudem gibt es erfreulicherweise weitere neue Gesichter im Vorstand: Vera Krämer (Breitensportwartin), Lars Gehlert (Jugendwart) und Michael Mozer (Pressewart). Besondere Ehrungen erhielten Brigitte Stendel-Ehls für 25 Jahre unermüdlichen Einsatz im Vorstand sowie Detlef Greiner und Veit Lemke, die ihre Ämter als 1. Vorsitzender bzw. Pressewart niederlegten. Die Ehrungen wurden von Ehrenpräsident Ole Müller vom Badischen Tennisverband persönlich überreicht.

Zur Sicherung der Vereinsfinanzen beschloss die Versammlung moderate Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge um 20 bis 30 Euro in den verschiedenen Kategorien (Familien, Jugendliche, Erwachsene). Zudem wurde die Regelung zu Arbeitseinsätzen angepasst: Alle Mitglieder zwischen 18 und 70 Jahren sind in 2025 verpflichtet, sechs Stunden pro Jahr für den Club zu leisten (z.B. Anlagenpflege oder Bewirtung) – alternativ fällt ein Betrag von 15 Euro pro nicht geleisteter Stunde an. Die Veranstaltungstermine für die kommende Saison wurden bereits festgelegt und sind auf der Website des Clubs (www.tc-gundelfingen.de) einsehbar.

Dank der hervorragenden Vorbereitung der Anlage kann der Spielbetrieb voraussichtlich schon am 5. April starten. Der Tennisclub Gundelfingen blickt voller Zuversicht auf ein ereignisreiches Jahr und freut sich auf eine erfolgreiche Saison 2025!

Brigitte Stendel-Ehls & Ole Müller
Detlef Greiner & Ole Müller

Agenda der Mitgliederversammlung

1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht der Sportwartinnen
4. Bericht der Jugendwarte
5. Bericht der Kassenwartin und Genehmigung des Haushaltplanes 2025
6. Bericht der Kassenprüfer für das Rechnungsjahr 2024
7. Entlastung des Vorstands
8. Satzungsänderung
9. Wahl des Vorstands
10. Wahl der Kassenprüfer
11. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und der Gebühr für die Arbeitsstunden
12. Vorschau auf die Saison 2025 – Termine
13. Verschiedenes


Diskutierte Satzungsänderungen

§ 19 der Satzung wird geändert. Bisheriger Wortlaut „ Erster und Zweiter Vorsitzender“ wird gestrichen.
Neuer Wortlaut: Erste Vorsitzende

§ 19 Abs. 1 der Satzung wird geändert. Bisheriger Wortlaut wird gestrichen: „Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten und Zweiten Vorsitzenden und den Kassenwartvertreten“. Neuer Wortlaut: Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens 2(zwei) gleichberechtigt vertretungsberechtigte Vorsitzende und dem Kassenwart vertreten. Jeder ist zur Einzelvertretung berechtigt. Bei Entscheidungen, die den Verein mit mehr als €2.500,00 belasten, ist eine gemeinsame Vertretung von 2 der genannten Vorstandsmitglieder erforderlich.
Begründung: Die Aufteilung des Vorstands mit Ersten und Zweiten Vorstand erscheint im Hinblick auf die mittlerweile herrschende Arbeitsteilung nicht mehr zeitgemäß. Es erscheint vielmehr sachgerecht den Verein durch mehrere gleichberechtigte Vorsitzende führen zu lassen.

§ 19 Abs. 2 der Satzung wird geändert. Bisheriger Wortlaut: „Der Erste Vorsitzende bzw. in seiner Vertretung der Zweite Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen der Vereinsorgane“ wird gestrichen. Neuer Wortlaut: Ein Vorsitzender beruft in Vertretung der anderen Vorsitzenden die Sitzungen der Vereinsorgane ein. Diese werden von einem Vorsitzenden geleitet. Begründung: Die Änderung ist wegen der Neuaufteilung der Vorstandsämter erforderlich.

§ 15 Absatz 5 der Satzung wird geändert. Die Worte „Ersten oder Zweiten“ werden gestrichen. Das Wort „einem“ wird vor dem Wort Vorsitzenden eingefügt.

§ 17 der Satzung wird geändert. Bei Buchstabe „a Erstem Vorsitzenden“ wird das Wort „Erstem“ gestrichen. Der Buchstabe „b Zweitem Vorsitzenden (Stellvertreter und Schriftführer“ wird gestrichen. Der Buchstabe „c Kassenwart“ wird in Buchstabe „b Kassenwart“, der Buchstabe „d Pressewart“ wird in Buchstabe „c Pressewart“, der Buchstabe „e Sportwart“ in Buchstabe „d Pressewart“ , der Buchstabe f Breitensportwart“ wird in Buchstabe „e Breitensportwart“, der Buchstabe „g Jugendwart“ wird in Buchstabe „f Jugendwart“, der Buchstabe „h Anlagenwart“ wird in Buchstabe „ f Anlagenwart“, der Buchstabe „i Digitalwart“ wird in Buchstabe „ h Digitalwart“ geändert.
Begründung: Der Wegfall des Postens des Zweiten Vorsitzenden macht die Änderung der Aufzählung der Vorstandsposten erforderlich.

§ 13 Absatz 2 Satz 1 der Satzung wird geändert. Die Worte „und jeden jugendlichen Mitglied über 14 Jahren“ werden gestrichen. Es heißt jetzt „...jedem ordentlichen Mitglied über 18 Jahren“ Es heißt jetzt: Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde hat das ordentliche Mitglied über 18 Jahre € 15,00 an den Verein zu zahlen.

§ 18 a Satz 2 der Satzung wird gestrichen. Stattdessen heißt es: „Die maximale Höhe bestimmt sich durch den in § 3 Nr. 26 a EStG definierten Betrag.“
Begründung: Die Änderung macht es möglich auf geänderte gesetzliche Regelungen einfacher zu reagieren.

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